Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtbeschwerde
Stadtbeschwerde, f.
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[der vom Rat angestellte Jäger wird befreit] von allen stadtbeschwerden außerhalb der accise1668 Köster,JagdRostock 25
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der magistrat erhebet von der buͤrgerschaft die steuren und accisen ... und verwendet solche zu abfindung und berichtigung der stadtbeschwerden1778 ActaOsnabr. I 266