Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stabung f.
stabung , f. das vorsagen der eidesformel, beeidigung, eidesleistung: einen zur stabung lassen, berufen. Schm. 2, 718 ; dafür bestabung, theil 1, 1650: bestabung, oder vorstabung des eides, praelectio juramenti. Frisch 2, 314 a . ( mnd. stawinghe schon in einer lat. urk. von 1288, pomm. urkundenb. 3, 39, s. nd. korrespondenzbl. 16, 6.) noch in neuerer zeit beim fahneneide für die nach vorlesung des eides von dem schwörenden zu sprechenden worte: der neue bairische vom könige vorgeschriebene soldateneid lautet buchstäblich: ihr sollt schwören zu gott dem allmächtigen einen körperlichen eid, das…