Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Staatspapiere
Staatspapiere (Staatsobligationen, Staatseffecten, engl. stocks), Schuldscheine, welche der Staat über seine Gelddarlehen ausstellt, also kein Papiergeld. Sie lauten entweder auf den Namen des Gläubigers (als wirkliche Obligationen od. eingetragen ins Großbuch als Inscriptionen, frz. rentes nominatives, engl. bank receipt ) u. können dann nur durch förmliche Cession auf Andere übergehen, od. auf den Inhaber (au porteur , Certifikate), wo der Besitz das Eigenthum beweist. Die Staatsanleihen sind entweder Zwangsanleihen, nach den Steuerkräften od. auf einzelne Corporationen verlegt, od. freiwill…