Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Staatsobergewalt
Staatsobergewalt, f.
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[zum ordentlichen krieg] gehoͤret, daß er ... von solchen, bey denen die staats-obergewalt beruhet, gefuͤhret werde1691 Pufendorf,Sittenlehre 580
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da die staatslehen oͤffentliche guͤter im strengen verstande sind, indem ihr eigenthum bey dem ganzen staate ist; so haben alle rechte und wirkungen der staatsobergewalt auf derley oͤffentliche guͤter auch einen vollkommenen bezug auf diese lehen1811 Heinke,NÖLehenR. I 185 Faksimile