Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Staatslist
Staatslist, f.
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ein bloß auf den umsturz der freyheit und gerechtsame der reichs-staͤnde, allen reichs-satzungen und gemeiner verfassung zuwider, abzielendes stuͤck der verderblichen staats-list des hauses Oͤsterreich1761 AbrißStaatsVerf. I 631