Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
staatsanwalt m.
staatsanwalt , m. anwalt des staats, beamter der staatlichen rechtspflege, der im interesse des staats, der öffentlichen ordnung strafthaten verfolgt, öffentliche klage gegen den verdächtigen erhebt, bei der hauptverhandlung die anklage vertritt und die vollziehung der strafe überwacht: dabei mag erwähnt werden, dasz durch jene verordnung zuerst in den provinzen des allgemeinen landrechts der staatsanwalt eingeführt worden ist, als defensor matrimonii und zur verhütung von collusionen der parteien. Bismarck ged. u. erinn. 1, 8 ; der justizminister graf zur Lippe hatte vielleicht von seiner thä…