Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Städtekrieg
Städtekrieg, m. Bez. für verschiedene Kriege unter Beteiligung vom Städten (III), insb. den Krieg zwischen dem Schwäbischen Städtebund und den bayerischen Herzögen (1387-1389) stättkrieg. anno domini 1380 waren bey einander 72 reichsstätt in einer verbindnüsz, die etlich straiffendte rotten hielten, damit das schnappen uf der straszen abgestellt und die straszen reyhn gehalten wurden um 1550 HallChr. 103 diesze wallfahrt hat gewehrt bisz uf den stättkrieg anno 1450 um 1550 HallChr. 221 als ein rath der statt S. ungefehr umbs jahr 1394 etliche marggraͤfische underthanen ... zu burgern angenomme…