Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spukerei
Spukerei, f.
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ein kerl wegen hausdiebstahls und gemachter spockerei [bestraft]1700 Löschin,BeitrDanzig III 65
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die umstaͤnde, welche von der spukerei angefuͤhret waren, gaben handgreiflich zu erkennen, daß eine betruͤgerei darunter verborgen liegen muͤste1748 Heineccius,AkadRed. 710