Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spoliensache
Spoliensache, f.
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[die] regierung habe eine geraume zeit hero verspuͤren muͤssen, wasmassen in denen gewalt-sachen und spoli-sachen die beklagten partheyen den abgeforderten bericht in dem gerichtsbraͤuchigen termin nicht erstatten1688 CAustr. I 33 Faksimile
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in der zwischen des pfalzgrafen zu Z. ... und denen gebruͤdern ... zu S. obwaltenden spolien-sache angeordnete kayserl. commissarien1731 Faber,Staatskanzlei 58 S. 301
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es soll ... keine zweyte instantz zugelassen werden, ... wann ob periculum in mora intermistice ... in spolien- grenz- pacht- und unterthanensachen etwas verordnet wird1747 CCMarch. Cont. III 192 Faksimile
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in spolien-sachen, da die entwehrung kuͤndig oder leicht zu erweisen ist, hat ... keine petitorische klag wider den entwehrten von seiten des entwehrers statt1753 CJBavJud. III § 4 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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wenn in schlechten spoliensachen derzum austraͤgalrichter erwaͤhlte fuͤrst in monatsfrist keine ladung erkennt, so wird ... hiedurch das forum der hoͤchsten reichsgerichte gegründet1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 252 Faksimile