Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Spielleutengesellschaft
Spielleutengesellschaft, f.
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ist einhöllig bey denen meisten theil aus denen spielleuthen gesellschaft verblieben, daß sich kein spielmann ... unterstehen ... einige zanckereyen anzufangen1695 Prag/W. Salmen, Jüdische Musikanten und Tänzer (Innsbruck 1991) 168