Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Sphärentheorie F.
Sphärentheorie, F. ›Theorie nach der im Fall des Fehlens von Verschulden die Nachteile derjenige zu tragen hat zu dessen Sphäre ein dafür ursächlicher Umstand zu rechnen ist‹, 20. Jh., s. Sphäre, Theorie