Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Spendamt
Spendamt, n. Amt, Posten eines Spendmeisters; Armenpflege, Spende (IV) darumb im auch ufftragen wirtt rats unnd andre amptsgschefft ... neben dem spenden ampt vor 1653 Fizion,Reutlingen 86 daß ein großer antheil der einkünfften allhiesigen großen spitahls und deß spend-ambts wegen dem allzu großen schwahl und menge der bey- und hindersäßen, so von disen beyden ämbteren genießen, zu dero erhaltung verwendet ist worden und annoch verwendet wird, ... da so haben u. gg. hh. ... erkent, das fürderthin niemand mehr zu by- oder hindersäß angenohmen werden solle oder er thue dan dem großen spithal und…