Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spazierfahrt
Spazierfahrt, f.
wie Spazierenfahren
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[zeithero ist] man deß driten hochzeittags ... in der statt in der geladenen hochzeitgäst ... häuser und garten, ... spacieren gangen. aldiweiln dan darbey ... ärgerlichs mißbrauchs verspühret, also sollen solche gartten- und spacierenfahrten auch gäntzlich abgestelt ... werden1617 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 121
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sollen am sonntage keine lust- oder spatzier-fahrten angestellet, die stadt-thore auch vor fuͤnf uhren niemanden hienein oder heraus zu fahren geoͤffnet werden1689 CCMarch. I 2 Sp. 107 Faksimile