Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Souveränität
Souveränität, f.
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sölte ... die jurisdiction über die manschaft der souverainitet oder oberherlicheit halb dheins wägs gesteigert werden1555 SaanenLschStat. 179 Faksimile
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so behalten wir uns ... vor ... alle herlichkeit der souverainitet und oberlandtsherschung1571 SaanenLschStat. 196 Faksimile
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der statt Bern vnderthan vnd landtsessen vnder ihr supherenitet gehoͤrent1609 Goldast,Reichshandl. Einl.
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souverainitet hoch- undt obberherrligkheit oder judicatur1696 Büeler 82 Faksimile
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[pflichten des regenten:] obwohl der regent seiner souvrainitaͤt halber keine obligation ex jure civili auf sich hat; so bindet ihn doch jus naturæ so gut als seine unterthanen1770 Kreittmayr,StaatsR. 62 Faksimile
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ein jeder staat enthält drei gewalten in sich, ... die herrschergewalt (souveränität) in der des gesetzgebers, die vollziehende gewalt in der des regierers ... und die rechtsprechende gewalt1797 Kant,Rechtslehre 119