Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sorglosigkeit
Sorglosigkeit, f.
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daß ein oder mehrere arrestaten aus sorglosigkeit, verschulden oder wol gar mit einverstaͤndniß der wache ... entfluͤchteten1770 HambGSamml. IX 531 Faksimile
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der pflegebefohlne selbst kann die bemerkte sorglosigkeit oder untreue seines vormundes dem gerichte anzeigen1794 PreußALR. II 18 § 930
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in dem falle eines ... aus einer auffallenden sorglosigkeit verursachten schadens ist der beschaͤdigte volle genugthuung ... zu fordern berechtiget1811 ÖstABGB. § 1324 Faksimile (Abschnittsbeginn)