Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sonnenseiger
Sonnenseiger, m.
-
wann aber die eingepfarten so arm, das sie keinen schlagenden zeiger kaufen können, sol der pfarrer auf einen sonnenseiger bedacht sein1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 453 Faksimile
-
die stellung des seigers gehoͤret auch ... zu der kuͤster amte und verrichtung, welchen sie sollen ... in acht haben, daß er richtig gehe, und wo keiner verhanden, auf einen sonnen-seiger bedacht seyn1739 MagdebKO. 211 Faksimile