Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sonnenkram
Sonnenkram, m.
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meistentheils, welche so zu vns kommen, dieser handthierung [offenfeger] nachziehen vnd ihre sonnenkraͤm daneben haben1590 Albinus,Bergchr. 88
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diejenigen in denen dorfschaften, welche zu einem sonnen-cram die erlaubniß erhalten, ... [haben] die gewoͤhnliche abgabe ... zu entrichten1789 Heinemann,StatRErfurt 376 Faksimile