Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Solidarität
Solidarität
solidarisch Adj. ‘füreinander einstehend, miteinander eng verbunden’, im rechtlichen Sinne ‘gemeinsam berechtigt oder verpflichtet’, entlehnt (Anfang 19. Jh., neben vereinzeltem solidar) aus frz. solidaire ‘gemeinschaftlich, gemeinsam verantwortlich’ (besonders rechtssprachlich), älter auch ‘vollständig, ganz’. Das frz. Adjektiv, abgeleitet von frz. solide ‘fest, dicht, haltbar, echt, stark, zuverlässig’, gibt den juristischen Terminus lat. mlat. in solidum ‘für das Ganze’ wieder, eine Fügung mit der neutralen Form von lat. solidus ‘dicht, fest, ganz, vollständig’ (s. solide). Entsprechend wird auch solidarisch zuerst in der juristischen Fachsprache für ‘gemeinsam haftend, verantwortlich, gegenseitig verpflichtend’, dann im allgemeinen Sinne von ‘gemeinsam eintretend, sich verbunden fühlend, übereinstimmend’ gebraucht; vgl. sich mit jmdm., etw. solidarisch fühlen (19. Jh.), sich mit jmdm., etw. solidarisch erklären (Anfang 20. Jh.). – solidarisieren Vb. reflexiv ‘für jmdn. eintreten, sich mit jmdm. zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen und Ziele verbünden’ (19. Jh.), nach gleichbed. frz. se solidariser. Solidarität f. ‘Zusammengehörigkeitsgefühl, Verbundenheit, gegenseitige Hilfsbereitschaft’ (Ende 18. Jh.), frz. solidarité (Ende 17. Jh.).