Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sippvormund
Sippvormund, m.
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das die jungen kind, die ... mit testamentarien oder sipvormünden nicht versehen seind ... durch ... tutorn vnnd fürmündern die zeyt jhrer fürmünderschafft versehen vnd versorgt werden sollen1511 BadTestO. Art. 25 § 1 Volltext (und Faksimile)