Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sippschaftbrief
Sippschaftbrief, m.
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da ainer einen ... sibschaftbrief ... aufzurichten, von handen zu geben oder zu heben von nötten etc. gebiert den underthannen, solliches alles mit vorwissen der grundobrigkait zu thuen1607 OÖsterr./ÖW. XV 159