Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Sinzeration
Sinzeration, f. verbindliche Bestätigung, Zusage; Beteuerung einer aufrichtigen Handlungsabsicht auff solche beschehene keyserliche sinceration haben ... keyserliche commissarii den ... vertrag mit den reichs-staͤdten aufgerichtet 1622 Londorp II 635 [daß sie] dero gegebenen koͤniglichen sinceration nach, das vorhin beliebte arbitrium reassumieren lassen und inzwischen alle thaͤtlichkeiten abstellen werden 1680 Lünig,RA. I 1 S. 1062 wenn man in Frankreich mehr solchen böswilligen gerüchten als seinen aufrichtigen sinzerationen glauben beimessen wollte 1686 UAktKfFriedrWilh. 21 (1915) 294 alldi…