Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Silberschock
Silberschock, m., n.
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der soll ... wiederholten ungehorsam mit einem neuen silber schock, und wo er es nicht an gelde vermoͤcht ... mit gefaͤngnuß verbuͤssen1640 Wiesand 876 Faksimile
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woruͤber die fremden professores, samt ihren studenten, sich dermassen erzuͤrneten, daß sie alle ... innerhalb acht tagen hinwegzogen, und sich verschwuren, keiner, bey straff 100 silber-schock, wieder nach Prag zu kommen1668 Fugger,Ehrensp. 409 Faksimile
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bey 2 silber-schock straffe1698 Span,Bergsp. 364 Faksimile
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eilf silber-schocke oder 33 alte schocke, so seithero dem lehen der beyden altaͤre ... zugestanden1721 Knauth,Altenzella III 180 Faksimile
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das schock ist in Sachsen alt oder neu ... ein neues schock betraͤget 60 ggr. oder 2 1/2 rthlr. es heisset ein gutes oder schweres, oder silber-schock1757 Estor,RGel. I 1144 Faksimile
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H.H. mag ... um eine ziemliche geldbuße seinem vermoͤgen nach, jedoch daß sich dieselbe uͤber ein silberschock nicht erstreckt, in straffe genommen werden1799 RepRecht IV 138 Faksimile