Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Silberkrame
Silberkrame, f.
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darzu auch die juden etlich aigene offene silber cramen auffgericht haben, hinfüro aber ... abgeschafft werden sollen1619 NumismZ. 24 (1892) 137
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[weil] jedem eine besondern silbercram bewilliget ... hat ... ein ersamer rat ... erkannt, daß neben obvermelden bestimpten zweyen silbercramen sonst keiner mehr, welcher der goldschmidsgerechtigkeit nicht fähig, zuegelassen [werden soll]1624 Weiß,AugsbGoldschm. 303