Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Signator
Signator, m. in Danzig: ein Kirchenbediensteter; ua. für das Glockengeläut zuständig soll der signator schuldig sein, das er sich ... nüchtern und messig halte, auf das er allezeit beide, tag und nacht, seine amtswerke wol verrichten möge, den thurm mit den glocken in guter acht habe 1612 Danzig/Sehling,EvKO. IV 215 Faksimile des haben sie die freiheit daneben, das sie wegen der glocke, begrebniss oder erden nichts zahlen dürfen, ohne allein was dem kirchenknecht, signator, todtengräber, schuelern und blinden gebühret 1612 Danzig/Sehling,EvKO. IV 204 Faksimile die h.h. vorsteher injungiren hie…