Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
siebenundzwanzig zahlw.
siebenundzwanzig , zahlw. viginti septem Steinbach 2, 587 : sieben und zwanzig haushaltungen verloren wohnung und habe. Hebel 2, 185 . umgestellt nach lat. weise: des weinmons zwayntzig siben tag, verlor ich dj darmb ich klag. Schwartzenberg Cic. 151 a . von besonderer bedeutung im altgerm. ( bez. indogerm. ) volksglauben als das dreifache der neun: siebenundzwanzig walküren, 27 mal ein segen über den kopf eines kranken menschen oder in das linke ohr eines kranken rosses gesprochen ( isländ. ) s. Weinhold d. myst. neunzahl s. 6. 35 . — zusammengesetzt: die maur fiel auff die ubrigen sieben un…