Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Siebenkreuzer
Siebenkreuzer, m. Bez. für eine habsburgische Münze im Wert von sieben Kreuzern (I); urspr. ein Sechskreuzer, der mit sieben Kreuzern bewertet und deshalb 1693 offiziell so valviert wurde; im 18. Jh. dann auch als Siebenkreuzermünze geprägt bdv.: Siebener (II 3) Sachhinweis: Schrötter,MünzWB. 631 wasmassen ... auslaͤndische siebenzehen-kreutzer und sieben-kreutzer, welche zum gemeinen cours in hoͤhern werth gesetzet, als sie anfaͤnglich ausgemuͤntzet worden, ... sehr haͤufig in dies marggraffthum gebracht, und fast durchgehends denen leuthen zur zahlung obtrudiret, ... ohngeachtet ... solches …