Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Siebenerstein
Siebenerstein, m.
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derienige aber, so etwan aus ohnbedacht u. ohnvorsetzlich mit zackeren oder durch ander bauwesen dergleichen mark- siebener- u. schiedstein ohn arglist verrückt oder beschädiget, der fallet dem verbrechen u. erkandtnuß nach in der veldgeschworenen willkürliche bestrafung1663 WürzbZ. I 1 S. 490 Faksimile