Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Siebenerei
Siebenerei, f. wie Siebeneramt (I) dann weil ... 7 jahre verflossen waren, nachdem man die stattmarkung umbgangen hatte, haben solche die von dem steueramt und siebnerey deputirte, mit dazunehmung 7 bürgers söhne und 2 taglöhner, von neuen vorgenommen 1699? G.L. Lehnes, Geschichte der Stadt Neustadt a.d. Aisch (ebd. 1834) 127 ius territoriale heisset ... die gelder einzutreiben, siebnerey und marckung zu fuͤhren 1739 Estor,KlSchr. III 388 von ermeldetem kasten-beamten und dasiger siebnerey in bau-, grenz- und besichtigungs-sachen sich anmassenden solitarischen cognition und endscheidung 1745 C…