Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sichtbrief
Sichtbrief, m.
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wann aber der trassirte wechsel-brief ein sichts-brief ist, der auf 14 tage weniger oder mehr nach sicht gestellet waͤre, so steht dem kaͤufer desselben frey, solchen ... recta zur acceptation zu senden1751 NCCPruss. I 30 Faksimile
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ein sichts-brief oder sonsten genannter avista-brief ... das ist ein wechselbrief, darinn es heißt, die zahlung solle in so oder soviel zeit nach sicht oder nach beschehener praesentation geschehen1759 Reyscher,Ges. VI 543 Faksimile
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nur bey sicht- oder solchen usobriefen, deren zahlungszeit von der präsentation läuft, ist der bezogne zur bemerkung des tages der annahme verbunden1794 PreußALR. II 8 § 1001