Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Setzstube
Setzstube, f.
-
in der setz-stube oͤffentlich angeschlagene und befindliche ordnung [des rechtlichen versetzens]1605 CSax. I 206 Faksimile
-
ob angedeutes zechen, es sey in bier oder wein, in der gerichtsstelle oder in der setzstuben [wollen wir] ... verboten haben1605 Döhring,Rechtspflege 180