Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sentinelle
Sentinelle, f.
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so bald die wacht bestellt, und die sentinellen ausgesetzet werden, sollen die ober-befehlshabere ... von der stadt veste nach den haupt-wachten sich verfuͤgen1626 HambGSamml. IX 144 Faksimile