Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sendweistum
Sendweistum, n.
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daß hinführo dem herrn pastorn selbiger daller jährlichs geben undt inß kirchengeldt ... überliebert werden solle, unangesehen glr. sendtweisthumb nichts davon meldet1664 LuxembW.(Majerus) I 35