Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sendsimmer
Sendsimmer, n.
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das ... ein jeder nachpaur ... sall ... bezalt haben vor dem wiesthumb als nemlich, da der ehe statt noch ganz ist, ein siendsömmeren korns, thut drei sester; da aber die ehe nit ganz ist, halb sovill1600 Mosel/Koeniger,SendQ. 234