Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Sendgerichte
Sendgerichte ( Send, heilige Send , Synodus ), im Mittelalter in Deutschland geistliche Gerichte, die von den Bischöfen, später den Archidiakonen oder den von ihnen beauftragten Sendrichtern oder Sendschoppen ( Sendherren ) in ihren Sprengeln ( Sendbann ) gehalten wurden und über alle strafbaren Handlungen, besonders in bezug auf die Sonntagsfeier, aburteilten ( Sendrügen ). Die eidlich verpflichteten sogen. Sendzeugen ( Sendgeschwornen ) hatten auf Befragen alle kirchlichen Vergehen, die sie in ihrem Bezirk in Erfahrung gebracht hatten, dem Send anzugeben. Vor dem Sendgericht mußten sich bei …