Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
selbstsacher m.
selbstsacher , m. actor principalis Haltaus 1673 , selbstbetheiligter, hauptperson in einem procesz; der selbst seine sache führt; ' person, welche selbst partei ist, im gegensatz des anwalts '. Schm. 2, 265 ; nur in der ältern sprache: alle und yede verkündungen in hangendem .. rechten, sollen dem selbstsacher, oder seinem anwald under augen beschehen. Nürnb. reform. (1564) 8 a ; wo aber der selbstsacher, sich von hynnen ausz der stat thete, und keinen anwald hinder jm verliesz, so soll die verkündung in seiner gewönlichen behausung ... geschehen. ebenda. sonst immer in der form selbsacher: a…