Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Selbstableibung
Selbstableibung, f.
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von verzweiflung oder selbstableibung. do sich iemands aus verzweiflung ... selbsten mit willen u. vorsatz ableibig machen wurde, so soll solches ... unserm zentgrafen angezeigt werden1576 WürzbZ. I 1 S. 369 Faksimile
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selbstableibung: ... hat C.S. sich selbst erhenkt16. Jh. WürzbDiözGBl. 25 (1963) 167
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von selbstableibung: wann ... der entleibte nit soviel verlassen, das er davon abgeschafft werden mag, so sein ir f.gn. sollichen costen zu bezaln schuldig1600 WürzbZ. I 1 S. 113 Faksimile
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von selbst-ableibungen, deren process und kosten1670 ArchKathKR. 65 (1891) 6