Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Seesoldat
Seesoldat, m.
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[wir haben] hoͤchst dienstlich zu seyn erachtet ... mit der land-militz und see-soldaten wider jetzgedachte vestung zu agirenDiarEurop. 21 (1670) App. II 53
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den österreichischen seefahrern wird ferner vermöge der neutralität untersagt, weder see-soldaten noch matrosen unter den namen passagiers oder sonst an eine der kriegführenden mächte zu transportiren1803 Kropatschek,KKGes. XVII 325 Faksimile