Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
seegesetz n.
seegesetz , n. gesetz, das das seewesen ( schifffahrt, seehandel, marine ) betrifft. Campe : ein allgemeines urtheil ist vielleicht über die ältesten seegesetze in einem punkte erlaubt, nämlich dasz sie von einem äuszerst feindseligen geiste gegen alle fremden ( ausländer ) beseelt waren. staats-lexicon 3 13, 300. — dazu seegesetzbuch, n. gesetzbuch, das die seegesetze enthält, marinecodex. Campe, neben dem civil- und handelsgesetzbuch.