Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sechser'bot
Sechser'bot, n.
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bei einem gebottenen sechserbott hat E.S. der thuchscherer gebetten, sein auf dem tisch allda verfertigtes meisterstuck durch die geordneten bschauer ... beschauhen zu lassen1675 Koelner,BaselSchlüssel 145