Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schwesterbrief
Schwesterbrief, m.
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diße 3 schwöster brief hab ich selbsten krafftloß gemacht1663 ZürichRQ.² NF II 1 S. 82
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was aber die ienigen ausrichtung- oder schwösterbrief anlanget, die mit gar keinen pfanden versehen, sonder nur ... innhalts sind, daß die schwöster vmb ihre aussteührung auf der brüderen als ausrichteren ligender vnd fahrender haab vnd guot versicheret sein sollind, [diese sollen jüngeren briefen nachgehen]1687 Schauberg,Z. 1 (1844) 338 Faksimile
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schwöster-brieffen, welche von den bruͤderen denen schwesteren um das, was sie in einer theilung der elteren verlassenschafft ererbt, ... zugestellet werden1746 Leu,EidgR. IV 575 Faksimile