Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Schwerbehinderter M.
Schwerbehinderter, M. ›wer infolge kör- perlicher geistiger oder seelischer Behin- derung nicht nur vorübergehend um min- destens 50% in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist‹, 20. Jh.?, s. schwer, Behin- derter