Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schweineschnitt
Schweineschnitt, m.
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vom schweineschnitt 6 [fl.]1697 Hessen/ZKulturg. 9 (1902) 71
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sollen die schweinschneider den schweine-schnitt privativé behalten, und die bauren weder ihre eigene noch fremde schweine schneiden, massen derjenige, so sich dessen unterstehet ... das duplum der taxe des schweine-schnitts dem schweinschneider zur straffe erlegen soll1728 CCMarch. V 5 Sp. 118 Faksimile
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[amts N. einnahme:] von landt- gericht und forstbruͤchen, ... abdeckerey-zins ... vom schweine-schnitt1769 Claproth,Grundsätze 194 (Anh.)