Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schuszgeld n.
schuszgeld , n. 1 1) geld, das die jäger als belohnung für geschossenes wild oder raubzeug bekommen Adelung. Jacobsson 7, 281 a . Behlen 5, 558 , premium quod venatoribus datur quando quid globis plumbeis dejiciunt. Frisch 2, 236 a , vgl. schieszgeld 1 ( sp. 48): seit menschendenken war kein solches thier erschienen. auch stand ein groszer preis auf dessen kopf gesetzt; allein weil jedermann den seinen höher schätzt, hat niemand lust das schuszgeld zu verdienen. Wieland 22, 175 ( Oberon 4, 53). im bilde: er hatte gehofft, er werde nach dem königschusse wenigstens so lang gute tage erleben, bis…