Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Schulze-Gävernitz
Schulze-Gävernitz , 1) Hermann von , Staatsrechtslehrer, Sohn von Schulze 5), geb. 23. Sept. 1824 in Jena, gest. 28. Okt. 1888 in Heidelberg, habilitierte sich 1848 in Jena, ward daselbst 1850 außerordentlicher Professor und folgte 1857 einem Ruf als ordentlicher Professor nach Breslau, ward zum Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses ernannt, ging 1878 als ordentlicher Professor des Staatsrechts nach Heidelberg. wo er 1888 in den erblichen Adelstand erhoben ward. Seine bedeutendsten Schriften sind: »System des deutschen Staatsrechts« (1. Abt., Leipz. 1865), in neuer Ausgabe erschienen als …