Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schulreversale
Schulreversale, n.
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[ein praeceptor wird erst nach] vorher gegangener fester angelobung, daß er in seiner function so wol denen schul-reversalen, die ihm vom consistorio vorzuhalten, als auch dieser kirchen- und schul-ordnung allerdings gemäs sich betragen wolle, angenommen1684 Detmold/SchulO.(Vormbaum) II 686 Faksimile