Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schulmeisterswitwe
Schulmeisterswitwe, f. Witwe eines Schulmeisters (I) [Almosen erhalten] zwei pfarrers- und schulmeisters-wittibinnen aus Böhmen 1653 WürtVjh. 3 (1880) 240 [Übschr.:] von der pfarr-witben ..., auch dem ihnen und den schulmeisters-witwen zu gut geordnetem fisco 1666 GothaLO. I 5 Tit. 4 Faksimile (Abschnittsbeginn) [auf weitere bestrafung der einer fleischlichen vergehung sich schuldig gemachten wittwe des schulmeisters wird verzichtet,] weil sie ... ums tagelohn arbeite, nicht mehr als eine schulmeisters-wittwe, sondern blos als eine ... einwohnerin [angesehen werde] 1791 CSax. I 1245 Faksimile