Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
schulhalten
schulhalten, v.
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das ich das bemelt jar schulhalten vnd alle die, so gern zu mir gän wöllen, getrúwlich vnnderwysen [sol]1482 SchrBodensee 38 (1909) 97
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söllichs gewerbs vnd schulhaltens1484 Augsburg/Nyström,Schul. 148
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rechtes schulhalten erfordert, daß der praeceptor unverdrossen sey1580 Kursachsen/SchulO.(Vormbaum) I 239 Faksimile
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von kirchendienern, die prediger vnd eltisten zu fragen: ob dieselbe ... mit ... schul halten auff doͤrffern ... der gebuͤhr ein gnuͤgen thun1657 HessSamml. II 539 Faksimile
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das fahrlässig vnd vnordentliche schulhalten1658 Hanau/SchulO.(Vormbaum) II 477 Faksimile
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mögen die praeceptores das schulhalten vom palmtag an ... biß nach den osterlichen feyertagen ... einstellen1658 Hanau/SchulO.(Vormbaum) II 481 Faksimile
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das uncatholische schulhalten ist eine ... abgeschaffte sach1669 ZSchles. 3 (1860/61) 138
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das schuhlhalten in S. kömmt dem küster zu, nicht dem schäffer1670 CöllnKons. 401
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es muß sich niemand des schulhaltens eigenmächtig anmaßen1738 Berlin/SchulO.(Vormbaum) III 440 Faksimile
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schulmeister und schulmeisterinnen ..., die sich nicht [zur Amtsbestätigung bei dem ministerio] melden, denen wird ... das schulhalten gelegt werden1738 Berlin/SchulO.(Vormbaum) III 441 Faksimile
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schulhalten: dieses soll von den schulmeistern nicht ihren weibern uͤberlassen werden, wohl aber koͤnnen sie sich zur mithuͤlfe ... zwey groͤssere knaben ... abrichten1803 Philipp,WBSächsKR. 464 Faksimile