Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schulexamen
Schulexamen, n. zT. lat. flekt. (Abschluss-)Prüfung von Schülern (I) verordnung, die schul examina, ferien undt dimission der schul knaben betreffende 1670 Weimar/MittSchulg. 8 (1898) 358 zu aufnahme der schulen soll drei tage vor ostern ... ein offentliches schulexamen in gegenwart der prediger, vogts und provisoren angestellet werden 1676 JbWestfKG. 48 (1955) 163 daß eine mutwillige versäumung dieses öffentlichen schul-examinis an den eltern ... gestrafet werden müsse 1753 Braunschweig/SchulO.(Vormbaum) III 516 Faksimile zu diesem fond [orts-schul-fond] sind zu ziehen ... die kosten des jaͤh…