Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Schuldverhältnis N.
Schuldverhältnis, N. ›Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen auf Grund dessen mindestens die eine Person der anderen etwas schuldet‹, Savigny 1840, Lsch. lat. obligatio, F., ›Verbindlichkeit‹?, s. Schuld, Verhältnis