Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schuldtragende
Schuldtragende, m. wie Schuldtrager darauf der superintendens die uneinige ehe-leute unsaͤumlich fuͤr sich zu bescheiden ... und dem schuldtragenden beweglich zuzureden [habe], sich der gebuͤhr nach ... zu verhalten 1694 VerordnAnhDessau I 6 Faksimile ausgefahrne fahrt- oder gehwege [muͤssen] sogleich ausgebessert werden, als im widrigen ... das unterlassene ohne weitern auf kosten des schuldtragenden hergestellet werden wird 1787 HdbchÖstGes. XIII 348 Faksimile daß dadurch [Blumengießen] nicht die voruͤbergehenden an ihren kleidern beschaͤdiget werden, welcher schaden von dem schuldtragenden …